aktuell
20.05.11
Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Die Situation für die Beschäftigungsträger in Hamburg ist alles andere als erfreulich. Zwar soll nicht mehr so stark gekürzt werden aber es wird gekürzt und die Träger von Beschäftigungsmaßnahmen wissen nicht in welchem Umfang
Deswegen warten alle auf Bescheide von team.arbeit.hamburg, die Rechtssicherheit geben und den Trägern handfeste Planungen, zumindest bis zum Ende des Jahres ermöglichen.
Im Folgenden haben wir einmal für Altona zusammengestellt, welche KoALA-Projekt zur Disposition gestellt sind: Projekte und ihr Nutzen für Altona gefaehrdet
Auch wenn die Kürzungen für 2011 zurückgenommen bleiben, was zu hoffen ist, die angekündigten Kürzungen für 2012 und die geplante Novellierung des SGB II im Rahmen der sog. Instrumentenreform lassen befürchten, dass die Struktur öffentlich geförderter Beschäftigung auf breiter Front zerschlagen werden soll.
Mit der Fokussierung auf Übergänge in reguläre Beschäftigung, sollen Mittel künftig dort eingesetzt werden, wo es Arbeitskräfte nachfragenden Unternehmen am meisten nützt: bei der Qualifizierung der Jobsuchenden nach den Bedürfnissen der Betriebe. Das ist prinzipiell vernünftig auch wenn es die Kosten der Unternehmen zum Teil auf die Allgemeinheit verschiebt. Einzuwenden ist hiergegen einerseits die Begrenztheit der Mittel und andererseits ist die Frage zu stellen: inwieweit dieser Mitteleinsatz dazu beiträgt, dass mehr Arbeitsplätzeoder zumindest zu einem früheren Zeitpunkt entstehen als ohne diesen Mitteleinsatz? Eine weitere Frage ist: ob ohne diesen Mitteleinsatz die individuellen Voraussetzungen für den Eintritt in reguläre Beschäftigung nicht gegeben wäre? In Zeiten anziehender Konjunktur zwingt die positive Erwartung in die künftige Geschäftsentwicklung die Unternehmen nämlich zu einer Absenkung ihrer Erwartung an die Ausbildung und Qualifikation von Arbeitskräften und erhöht zugleich die Bereitschaft, hier auch selbst zu investieren.
Eingedenk des Umstandes, eines im europäischen Vergleich extrem verfestigten Arbeitsmarktes bei den Langzeitarbeitslosen, in Erwägung, dass die Chancen für relativ arbeitsmarktnahe Menschen auch ohne öffentliche Mittel in Anspruch nehmen zu müssen zunehmen, im Wissen, um die krankmachende Wirkung langer Zeiten der Arbeitslosigkeit und ihrer, für die hiervon betroffenen Menschen ausgrenzenden Wirkung aus der Gesellschaft, sollte uns die Aufwendung von ausreichend Mitteln zur zumindest zeitweisen Beschäftigung von möglichst vielen Langzeitarbeitslosen alle Anstrengung wert sein.
Tatsächlich ist das genau Umgekehrte geplant. Die Mittel für Langzeitarbeitslose, die wesentlich nicht der Vermittlung in Beschäftigung dienen, sondern Menschen erst wieder an die Beschäftigungsfähigkeit ranführen sollen, die nur gewährt werden, wenn der oder die Betroffene absehbar nicht regulär zu vermitteln ist, sollen weiter gekürzt werden.
Zugleich werden die Mittel zur Unterstützung europäischer Großbanken [Europäische Finanzstabilitäts-Fazilität (EFSF)] und deren geplante Institutionalisierung weiter mit vielen hundert Milliarden Euro beziffert. Geld spielt hier, so scheint es keine Rolle.
Wer den Großbanken gibt, kann nicht zugleich bei den Schwächsten der Schwachen sparen. Auf Dauer wird diese Rechnung nicht aufgehen. Bis es soweit ist, müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die noch bestehenden Struktur eines Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung so weit es irgend geht zu erhalten.
Jede Werkstatt die jetzt geschlossen wird, kostet später, wenn man sie wiedererrichten wollte das 20fache von dem, was ihr jetziger Verkauf einzubringen vermag.
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KoALA aktuelle Stituation
Im Jahr 2010 verfügte KoALA über 358 Arbeitsgelegenheiten. Diese wurden Anfang 2011 durch Diktat auf 254 Arbeitsgelegenheiten abgesenkt. Ab 01.07.2011 sollen es166 Arbeitsgelegenheiten sein. Damit verliert KoALA innerhalb von weniger als einem Jahr 192 Stellen. Das wäre durch Strukturanpassungsmaßnahmen nicht aufzufangen. KoALA müsste abgewickelt werden.
Das hieße, dass 58 Mitarbeiter von KoALA ihren Job verlören. Weitere 19 Stellen nach § 16 e SGB II und 22 Auszubildende ständen auf der Straße. Werkstätten, Läden, Küchen und Büros müssten schließen und der Nutzen für die Allgemeinheit fiele weg.


