Abgehängt
26.05.11 (Allgemein)
Bundeskabinett beschließt:
KO für Ein-Euro-Job
Mit einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, verkündet die Bundesarbeitsministerin das Ende des Ein-Euro-Jobs. Mit Verweis auf die hohen Kosten, Zweidrittel der Maßnahmekosten entfallen auf die Durchführung und werden daher von den Trägern der Maßnahme vereinnahmt, wird die Deckelung der Maßnahmedurchführungskosten auf maximal 150 EUR pro Person und Monat begründet.
Ferner wird angeführt, dass eine „Wirkungsanalyse des IAB zeigt, dass Ein-Euro-Jobber in der Zeit ihres Einsatzes geringere Beschäftigungschancen haben“.
Damit verabschiedet sich diese Bundesregierung endgültig vom Auftrag, alle Anstrengungen zu unternehmen, um der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland entgegen zu treten.
Gerade erst hatte eine Studie der internationalen Arbeitsorganisation ILO der Bundesrepublik bescheinigt, von allen Industriestaaten die verfestigste Langzeitarbeitslosigkeit aufzuweisen.
Das IAB schreibt in Auswertung ihrer jüngsten Studie (IAB-Kurzbericht 11/2011, Mai 2011): „Ein-Euro-Jobs sollen vorwiegend Arbeitslosengeld-II Bezieher mit besonderen Eingliederungsproblemen an den Arbeitsmarkt heranführen. Neue Ergebnisse zeigen, dass dies im Schnitt mittelfristig auch gelingt, allerdings sind die Effekte auf die Beschäftigungsaussichten nicht sehr hoch…Da Ein-Euro-Jobs jedoch nicht nur zur Verbesserung der unmittelbaren Jobchancen dienen, lässt sich ihr Erfolg auch nicht ausschließlich anhand der Beschäftigungswahrscheinlichkeit beurteilen“
In der oben erwähnten Pressemitteilung des BMAS heißt es:
„Eine Wirkungsanalyse des IAB zeigt, dass Ein-Euro-Jobber in der Zeit ihres Einsatzes geringere Beschäftigungschancen haben“.
Da passt etwas nicht zusammen. Allerdings hatte das IAB tatsächlich in Hinblick auf die Gruppe der unter 25 Jährigen geschrieben: „Bei jungen Menschen ist das Ziel der Förderung explizit eine Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt; den Evaluationsbefunden nach wirkt sich eine Teilnahme mittelfristig jedoch nicht auf ihren Arbeitsmarkterfolg aus“.
Auch die Behauptung: „Kammern, Wirtschaftsverbände und Bundesrechnungshof haben wiederholt moniert, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze verdrängen“, lässt sich durch die jüngsten Verlautbarungen des IAB nicht belegen: „Der Vergleich von Betrieben mit und ohne Einsatz von Arbeitsgelegenheiten weist dann allerdings darauf hin, dass auf der Betriebsebene keine großen Substitutionseffekte auftreten. Auch finden sich bei den mittelbar betroffenen Firmen des IAB-Betriebspanels zumindest keine Hinweise auf Verdrängungseffekte bei Betrieben, die keine Maßnahmeteilnehmer beschäftigten“.
Wenn schon in diesem direkten Vergleich, wobei sich allerdings die Frage aufdrängt, was Ein-Euro-Jobber in Betrieben außer im Praktikum zu suchen haben, keine Verdrängungseffekte nachweisbar sind, so darf man wohl davon ausgehen, dass sich der abstrakte Verdrängungseffekt noch viel weniger wird nachweisen lassen.
Interessant ist, wie sich Ursula von der Leyen direkt zitieren lässt: “Es muss immer die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen. Häufig sind Ein-Euro-Jobber geradezu gefangen in ihrer Situation, vom sogenannten Einsperreffekt wird gesprochen. Der Bedarf an Arbeitskräften am ersten Arbeitsmarkt steigt, so dass wir keinem Arbeitsuchenden diese Chance verbauen sollten und den Arbeitsuchenden immer da wo möglich mit aller Unterstützung unmittelbar in eine Tätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt bringen sollten.”
Einerseits ist es selbstverständlich, was hier ausgeführt wird und andererseits verkennt es elementar, was das Problem derer ist, die seit vielen Jahren arbeitslos sind. Für diese Personengruppe ist die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt ein schwieriges Geschäft, dass sich übrigens auch in der Statistik für den Rechtskreis des SGB II abbildet. Während bundesweit die Arbeitslosenzahlen rückläufig sind, hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II in Hamburg gegenüber dem Vorjahresvergleich (April) um 2,9% erhöht. Betrachtet man die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei besonders benachteiligten Gruppen, die von der Statistik überhaupt erfasst werden, wie die Schwerbehinderten, so fällt im dreijährigen Vergleich auf, dass ihr Anteil an allen Arbeitslosen von 4,9 auf 6,0 % und davon bei denen zwischen 55 und 64 Jahren um 50% gestiegen ist. D.h. also, dass sich hier die Arbeitslosigkeit deutlich verlangsamt oder überhaupt nicht abbaut.
Durch die Reduktion von Vollzeitstellen und dem Angebot von immer mehr Minijobs (zurzeit 7,31 Mio.) nimmt die Taktung oder Verdichtung der Arbeit zu, so dass es für sehr arbeitsmarktferne Personen praktisch ausgeschlossen ist, den damit verbundenen Produktivitätserwartungen tatsächlich zu entsprechen. Erst wenn es hier zu deutlichen Nachfrageüberhängen kommt, werden die Chancen für sog. marktferne Gruppen zunehmen.
Voraussetzung hierfür ist aber die zumindest zeitweise Tätigkeit im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung. Nur hier, im geschützten Rahmen, ist die Heranführung an einen (fremd)strukturierten Tagesablauf und sog. Arbeitstugenden erfolgreich möglich. Das muss nicht im Rahmen von Ein-Euro-Jobs stattfinden aber egal wie die Maßnahme auch immer heißt, Aufwand und Tätigkeiten werden immer die gleichen sein.
„Häufig sind Ein-Euro-Jobber geradezu gefangen in ihrer Situation, vom sogenannten Einsperreffekt wird gesprochen“, sagt Bundesministerin von der Leyen: Das IAB führt im genannten Kurzbericht aus: „Beschäftigung schaffende Maßnahmen sind nur für schwer vermittelbare Personengruppen ein geeignetes Instrument. Während sich bei diesen Gruppen mittelfristig leicht positive Effekte zeigen, entstehen bei der Förderung von relativ arbeitsmarktnahen Arbeitslosen deutliche Einbindungseffekte“.
So ist es. Bereits seit Jahren wird dem nicht nur in Hamburg dadurch Rechnung getragen, dass ausschließlich Menschen zugewiesen werden, für die sonst keine andere geeignetere Maßnahme und insbesondere keine Vermittlung in reguläre Beschäftigung infrage kämen.
Bleibt festzuhalten: Die Behauptungen der Bundesministerin sind in weiten Strecken substantiell falsch. Wären sie richtig, so wäre die ausdrücklich erklärte Abschaffung der Ein-Euro-Jobs der richtige Weg. So aber werden die Ein-Euro-Jobs faktisch abgeschafft, weil man mit max. 150 EUR/TeilnehmerIn/Monat keine Maßnahmen durchführen kann, da bei einem Betreuungsschlüssel von 1:20 noch nicht einmal die Kosten für die Anleitungskraft aufzubringen wären (37 Tsd. EUR/Jahr AG-brutto).
Die Maßnahmen, die auf dieser Basis künftig noch angeboten werden, eignen sich dann bestens, den falschen Behauptungen der Ministerin nachträglich zu entsprechen, denn bleibt es bei dieser Betreuungspauschale, so ist eine verantwortliche Durchführung nicht mehr möglich.

