„Die Begrenzung der Haushaltsmittel für die aktive Arbeitsförderung erfordert innovative Ansätze, um während des konjunkturellen Aufschwungs Ausbildung und Arbeitsuchende in angemessenem Umfang bei der raschen Integration in Ausbildung bzw. ungeförderte Erwerbstätigkeit unterstützen zu können“ heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
Mit anderen Worten: die Mehrwertproduktion bedarf der Arbeitslosen und deswegen setzen wir hier das Geld ein und sorgen dafür, dass der Übergang möglichst so erfolgt, dass der Arbeitslose auch mit Eintritt in den Betrieb Mehrwert produziert.
Abgehängt
Hiergegen ist im Kapitalismus grundsätzlich nichts einzuwenden. Betriebe beschäftigen Menschen, um mit ihrer Hilfe Gewinne zu machen. Das sie dabei gleichzeitig gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen liegt in der Natur der Sache, ist aber ein Nebenprodukt. Soweit so schlecht, was aber bringt eine Bundesregierung, die auf breiter Front Banken. Energiekonzerne, Landwirtschaft und Industrien subventioniert dazu, ausgerechnet in einer Phase konjunkturellen Aufschwungs und verschärften demographischen Wandels die Abgehängten des Arbeitsmarktes aus den Augen zu verlieren?
Nicht nur, dass das Instrument des Ein-Euro-Jobs normativ so einbetoniert wird, dass mit ihm kein sinnvolles Arbeitsprojekt mehr durchführbar sein wird, er soll auch quantitativ künftig keine Bedeutung mehr haben.
Für’n Appel und’n Ei
Das ist einerseits sicherlich konsequent, denn mit maximal 150 EUR Fallkosten pro Job, wird kein Unternehmen, das die Beschäftigung dieser Menschen zum Betriebszweck hat weiterexistieren können [§ 16 d (8)], andererseits ließe gerade der perspektivische Arbeitskräftemangel zu, sich auf die sozial Bedürftigsten des Hartz IV-Systems einzulassen und ihnen die angemessene Förderung zukommen zu lassen. Stattdessen formuliert das BMAS in seinen Gesetzentwurf eine Verschärfung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung. In Absatz 4 soll es künftig heißen: „Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird“.
Hauptsache sinnlos
Die Arbeitsgelegenheit soll öffentliches Interesse mit Überflüssigkeit kombinieren, denn jede sinnhafte Tätigkeit hat das Moment der Entstehehungsverhinderung von Erwerbstätigkeit in sich. Einfach schon deswegen, weil es ein Ein-Euro-Jobber macht wird verhindert, dass sich damit Geld verdienen lässt, denn solange dieser es macht, kann das imaginierte kommerzielle Angebot gar nicht zum Zuge kommen.
Statt also den Weg zu gehen, für eine sehr begrenzte und nach BMAS-Annahmen stark abnehmende Gruppe, die Möglichkeit zu eröffnen, sich frei die sinnhaften Beschäftigungen in enger Absprache mit der Kommune und sozialen Einrichtungen zu suchen und so eine für Gesellschaft und Langzeitarbeitlosen gleichfalls befriedigende Situation herbeizuführen, beschreitet das Ministerium den Weg der erwürgenden Regulierung.
Warum bist du keine Bank?
Während also die „systemisch relevanten“ Banken nach wie vor ihre hochgefährlichen und spekulativen Geschäfte mit und in der Sicherheit staatlicher Rettungsaktion betreiben dürfen und damit die Bundesrepublik substantiell gefährden, soll die Wirtschaft vor dem Langzeitarbeitslosen geschützt werden, der ggf. den kommunalen Haushalt entlasten könnte und damit Marktnachfrage des Staates hintertreibt.
Was für ein gemeingefährlicher Schwachsinn! Während die Bankenrettung mittlerweile 14 Prozent der aktuellen Staatsverschuldung ausmacht, soll ihre Reduzierung und sei auch nur um minimalste Bruchteile einer Millionstel Promille, um jeden Preis verhindert werden.
Klassenkampf
Selten tritt der Klassencharakter von Politik klarer hervor und ausgerechnet diejenigen, die den Kapitalismus am kritischsten gegenüber stehen vermögen dies bisweilen nicht zu begreifen, weil ihre prinzipiell richtige Gegnerschaft gegenüber Hartz IV sie daran hindert wahrzunehmen, dass für diejenigen, die noch nicht einmal Ketten zu verlieren haben, vorübergehende Beschäftigung und Betreuung ein echter Fortschritt sein kann und es in der Regel auch ist.
Genauso gut könnte man Gewerkschaften dafür kritisieren, dass sie, statt der Aufhebung der Ausbeutung der Menschen durch den Menschen, nur Lohnerhöhungen fordern und damit die Ausbeutung legitimieren, weil sie sich ja in deren Logik bewegen und diese nicht grundsätzlich infrage stellen.
Vernünftigerweise wird dies niemand tun. Sich in Bedingungen zu bewegen, die andere vorgeben und die Ergebnisse der aktuellen Machtbedingungen sind, ist schlichte Normalität. Wer beim HVV seinen Fahrschein erwirbt, gibt damit nicht seine Forderung nach „Nulltarif“ auf, wie wir, die wir „Ein-Euro-Jobs“ durchführen nicht die Forderung nach einer adäquaten Sozial- und Arbeitsmarktpolitik aufgeben.
Ein-Euro-Job – gar nicht mal so schlecht
Allerdings ist der Ein-Euro-Job auch längst nicht so schlecht wie sein Ruf, seit er nur noch gezielt denjenigen angeboten wird, die keine Perspektive absehbarer Vermittlung haben oder für die andere Maßnahmen geeigneter sein könnten.
Damit und in Kombination mit der erheblichen Absenkung der Ein-Euro-Jobs werden fast nur noch Menschen zugewiesen, die das auch möchten und die das als Hilfe für sich empfinden.
Bleibt als Einwand, dass durch die Integration in Arbeitsprojekte, wertschöpfende Tätigkeit stattfindet, die auch entlohnt werden müsste. Hierzu lässt sich sagen, dass der Ein-Euro-Job immer eine Kombination aus Arbeit, Betreuung und Qualifizierung ist und daher eine Orientierung an der Wertschöpfung regelhaft eine geringere Entlohnung zur Folge hätte, als über den Zuverdienst aus ein bis zwei Euro plus ALG II erzielt wird. Dieser Effekt fällt um so krasser aus, je größer die Bedarfsgemeinschaft ist die der Ein-Euro-Jobber mit seinen Angehörigen bildet.
Es muss also ins Kalkül gezogen werden, dass die theoretisch richtige Forderung nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bezüglich der netto zur Verfügung stehenden Summen, eine soziale Verschlechterung für den hiervon Betroffenen sein würde.
Ein zweiter Effekt wäre die Absenkung der durchzuführen Maßnahmen, weil passive Leistungen, wie das ALG II nicht in Lohn umgewandelt werden können, also nicht aktivierbar sind und so weniger Maßnahmen finanzierbar wären, weil die Kosten pro Maßnahme, um den Betrag höher ausfiehlen, der die Differenz zwischen Mehraufwand und Lohn ausmachte.
Verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit
„In Deutschland leben im internationalen Vergleich noch immer die meisten Langzeitarbeitslosen aller Industriestaaten“, hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) im März 2011 mitgeteilt.
7,346.165 Menschen sind im Bezug von Arbeitslosengeld I oder II oder erhalten als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld [ALG:831.356, ALG II: 4.751.306, Sozialgeld:1.763.503, also insgesamt 6.514.809 Menschen in sog. Bedarfsgemeinschaften].
Die Zahl registrierter Arbeitsloser liegt bei 3.078.058 oder 3.814.629 Menschen, wenn man die in Maßnahmen vorübergehend untergebrachten Menschen mitberücksichtigt. 1,4 Millionen von ihnen, also fast die Hälfte, sind ein Jahr oder länger arbeitslos und mehr als 900.000 sogar mehr als zwei Jahre.
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse
Die prekären Beschäftigungsverhältnisse nehmen zu. Jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland geht einer geringfügig entlohnten Arbeit nach. Allein die Zahl der Minijobber ist seit Herbst 2003, „als Rot-Grün die Regeln gelockert hat“ (Mopo), von 5,75 Millionen um 27 Prozent auf 7,31 Millionen gestiegen. Knapp fünf Millionen arbeiten ausschließlich als Minijobber, aber auch Leiharbeit und befristete Beschäftigung nehmen weiter zu, so dass im März 2011 der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung feststellen musste: „Die Arbeitswelt driftet auseinander“ und die Arbeitsmarktforscherin Stefanie Gundert weiß, dass “eine stabile Integration in den Arbeitsmarkt als wesentliche Bedingung für gesellschaftliche Teilhabe gilt”. Mit anderen Worten, die Bedingungen für gesellschaftliche Teilhabe nehmen kontinuierlich ab.
Wann ist der Mensch ein Mensch?
Immer größere Teile der Bevölkerung werden abgehängt und im Stich gelassen. Zugleich macht der Staat, der nichts für die Abgehängten tun will, weil er alle Energien und Ressourcen in die Päppelung parasitärer Finanzjongleure steckt, diese Chancenlosen für ihr Schicksal selbst verantwortlich.
In völliger Verdrehung der Wirklichkeit werden so aus denen, die der Kapitalverwertungsprozess ausgespuckt hat, Menschen, die fröhlich in der sozialen Hängematte schaukeln und sich auf Kosten der Allgemeinheit einen Lenz machen.
So mogelt man sich mit Zynismus und Tunnelblick um die Erkenntnis herum, dass trotz einer Rekordzahl extrem schlechter Arbeitsverhältnisse (siehe oben), der Anteil der zwangsweise Beschäftigungslosen erstens immer noch sehr hoch ist und er zweitens erhebliches Leid produziert, von dem weit mehr als nur die unmittelbar Arbeitslosen betroffen sind.
Arbeitslosigkeit macht aus dem Mangel einen Überfluss an Zeit. Die eigene Existenz wird als Bedrückung empfunden, Freizeitangebote die Geld kosten können nicht mehr wahrgenommen werden. Soziale Kontakte zu Arbeitenden reduzieren sich, die Kosten für die Unterkunft können nicht mehr erbracht werden. Mietobergrenzen verhindern, dass die ARGE, heute Gemeinsame Einrichtung (GE) die Kosten übernimmt. Auszug und Einzug in Quartiere mit hoher Arbeitslosigkeit folgen. Problemlagen verdichten sich.
Arbeiten im geschützten Raum
Für Menschen in verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit kann der Ein-Euro-Job ein echtes Angebot sein, sich wieder an strukturierte Tagesabläufe zu gewöhnen und Selbstvertrauen zurück zu erlangen.
Damit die Beschäftigung auch Würde zurück geben kann, muss sie sinnvoll sein und auch vor allem der Gruppe zugute kommen, aus der der Ein-Euro-Jobber selbst kommt, nämlich Menschen, die sich irgendwie im staatlichen Fürsorgesystem befinden oder auch einfach nur schlecht entlohnt oder berentet sind. Damit ist dann auch sehr leicht sichergestellt, dass hier nicht kaufkräftige Nachfrage umgelenkt wird und somit einem bestimmten Marktsegment verloren ginge.
Warum wird bei den Schwächsten gespart?
Warum nicht? Da Politik längst nicht mehr ernsthaft einen Gestaltungsanspruch für sich reklamiert und sich aufs Durchwurschteln spezialisiert hat, folgt es auch den Gesetzen des Lavierens und Durchmogelns. Da wird geschaut, welche Interessensgruppe die größte Lobby hat und dann steht schon einmal fest mit wem sich nicht angelegt wird. Dran ist, wer sich nicht wehren kann: Rentner, Langzeitarbeitslose, chronisch Kranke usw.
Während man solches aufschreibt, ist man selbst überrascht. Denn man wünschte sich, es wäre nur platt und plakativ und übertrieben, aber leider ist es genau so.
Der Kapitalismus hat in den letzten zwei Jahrzehnten ein Gesicht bekommen, dass sich zunehmend an die düsteren Beschreibung annährt, die es über ihn gibt und die häufig zu einer Zeit entstanden, als es noch nicht so war. Als Politiker noch den Auftrag wahrnahmen, als ideelle Gesamtkapitalisten zu agieren und den Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen so zu gestalten, dass Momente der Delegitimierung des Kapitalismus möglichst (gering) ausfielen.
Hierzu gehörte auch eine Politik relativer sozialer Absicherung und eine gemäßigte Umverteilung von oben nach unten, um dem naturwüchsigem Trend nach Konzentration von Vermögen auf eine kleine Menge Mensch entgegenzuarbeiten.
Heute ist es gerade umgekehrt. Selbst der Transfer hat die Richtung gewechselt und es ist nur eine Frage der Zeit, wann einem die ganze Veranstaltung um die Ohren fliegt.
Keine angenehmen Aussichten. Für Niemanden. Denn auch die Reichen und Wohlhabenden dürften kein Interesse daran haben, dass Menschen, deren ökonomische Tauglichkeit für nicht mehr wahrscheinlich gehalten wird, wie unnütze Esser behandelt werden.
Seit Aufklärung, amerikanischer Unabhängigkeitserklärung und französischer Revolution geht man nämlich davon aus, dass Menschen mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind. Leben Freiheit und das Streben nach Glück gehören dazu und das schließt „…das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit“ mit ein. Jedenfalls lautet so Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte